Neue Hygieneregeln ab 12.11.2020 Bitte dringend beachten

Hygienevorgaben des RFV Ulm-Wiblingen e.V.

  1. ALLGEMEINES

Ansprechpartner für Infektionsschutz für Behörden: Albert Barth und Monika Schmidt

Ansprechpartner für Infektionsschutz für Voltigierer: Monika Schmidt

Ansprechpartner für Infektionsschutz für Reiter: Wilfried Behrendt

  • Die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben werden eingehalten.
  • Sanitäranlagen: ausreichend Möglichkeiten Hände mit Seife zu waschen, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel stehen zur Verfügung
  • Unsere Aufenthalts-/Sozialräume sind geschlossen oder auf eine den behördlichen Vorgaben entsprechende Anzahl beschränkt.
  • Die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben  (z.B. Abstandsregelungen) gelten auch im Stallbereich.
  • In der Stallgasse, Büro und Sattelkammer besteht eine Maskenpflicht.
  • Es dürfen nicht mehr wie 4 Personen bzw. Pferde in einer Reithalle sein
  • Es ist zurzeit nur Einzelunterricht gestattet
  • Die Hallentore und Fenster müssen während dem Reiten/Voltigieren geöffnet bleiben
  • Die Datenerhebung wer wann auf der Reitanlage ist muss über unseren Onlinekalender oder über das Anwesenheitsbuch dokumentiert werden
  • Die Anzahl der Menschen im Stallbereich ist so gering wie möglich zu halten ( Bitte keine Besucher mitbringen )
  • Pferde bitte in den Boxen oder auf dem Paddock putzen

 

 

  1. WEGEFÜHRUNG

 

  • Der Eingang zu den Stallungen erfolgt durch den Haupteingang (Gittertor vorne). Es befindet sich gleich links ein Waschbecken am Eingang mit Seife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel. Bitte vor Betreten des Stalles gründlich die Hände waschen und desinfizieren.
  • Der Ausgang erfolgt nach gründlichem Händewaschen mit Seife und Desinfektionsmittel, beim Waschbecken bei den Toiletten, über die Tribüne oder dem hinteren Ausgang beim Heulager. Nicht durch die Stallgasse (Einbahnstraße) !!!!!!!!!!!
  • In der Sattelkammer darf sich nur eine Person aufhalten – die anderen warten bitte vor der Türe – Abstand ist einzuhalten
  • Es dürfen keine Umkleiden, Sanitäreinrichtungen oder Materialräume (Sattelräume etc.) geteilt werden.
  • Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, dürfen sich nicht begegnen. ( Einbahnstraßen-Regelung )
  • Die Reithallen 1 und 2 können nur über die Stallgasse betreten werden –Ausgang der Reithalle ist das große Hallentor und dann über den Hof zurück in den Stall
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