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Liebe Kinder, liebe Jugendliche und Erwachsene

jetzt ist es so weit, der reguläre Reit- und Voltigierunterricht darf wieder ab dem 21.06.2021 stattfinden.

Allerdings gibt es jetzt Auflagen, die für Kinder ab dem 6. Lebensjahr gelten die an einer Unterrichtsstunde teilnehmen.

Getestet, geimpft, genesen (3G) – WICHTIG (§21 Abs. 8 Corona-VO):

Aktuell gelten für alle Angebote die 3Gs, das heißt

-Teilnehmende (incl. ÜL, Trainern) müssen negativ getestet (negativer Schnelltest, keine Selbsttest, max. 24 Stunden alt), geimpft oder genesen sein. Dies gilt unabhängig davon, ob das Angebot drinnen oder draußen stattfindet.

Der Reitlehrer oder Trainer ist zur Überprüfung des Nachweises verpflichtet. Für Kinder unter 6 Jahr besteht die Pflicht nicht.

Für Schülerinnen und Schüler sieht die Corona-Verordnung folgende Möglichkeit vor:

Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Wichtig ist dabei, dass dies nur für Tests möglich ist die in der Schule direkt durchgeführt werden. Die Bescheinigung wird zudem nicht automatisch erstellt, sondern nur auf Verlangen. Eigentests die zu Hause durchgeführt werden, können von der Schule nicht bescheinigt werden.

Hier sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen, da wir keine Schnelltests vor Ort durchführen können.

Wer keinen Nachweis ( geimpft, genesen oder negativ getestet ) vorlegen kann, darf nicht am Unterricht teilnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand des Reit- und Fahrverein Ulm-Wiblingen e.V.

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